Sākums Arbeiten in Deutschland
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EU-Freizügigkeit

Lettland ist am 1. Mai 2004 der Eu beigetreten und seitdem ist allen lettischen Staatsbürgern in Deutschland die Freizügigkeit gestattet. Wenn sich die Person in Deutschland mehr als 3 Monate aufhalten möchte, muss sie eine Freizügigkeitsbescheinigung haben. Meistens wird eine solche Bescheinigung an Personen ausgereicht, die sich in Deutschland als Arbeitnehmer, Gewerbetreibende, Studenten oder Praktikanten aufhalten.
EU-Freizügigkeit

Bürgeramt - Anmeldung
Gleichzeitig oder sogar vorher muss man einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen und in der entsprechenden Behörde der Stadt anmelden, hier ein Beispiel in Münster:
Bürgeramt - Anmeldung

Aufenhaltstitel - Freizügigkeit
Arbeitsagentur - Aufenhaltsgesetz

Um eine Freizügigkeitsbescheinigung zu erhalten, muss man im Amt für Ausländerahngelegenheiten Mittel aufweisen, mit der mein sein Leben finanzieren wird oder man muss eine Arbeitserlaubnis vorlegen, die man selten und kompliziert (aber es ist möglich) in der Agentur für Arbeit erhalten kann. Wenn Sie schon einen bestimmten möglichen Arbeitgeber haben, ist es schon ein bisschen einfacher – Sie müssen Formulare der Agentur für Arbeit ausfüllen, dann vergeht eine gewisse Zeit bis der Antrag bearbeitet ist. Oft muss man solche Formulare mehrmals ausfüllen und auch dann gibt es keine Garantie dafür dass eine Arbeitserlaubnis erteilt wird. Das EU-Gesetz besagt, dass der Arbeitsmarkt in Deutschland für lettische Staatsbürger am 1. Mai 2011 geöffnet wird. Bis dahin müssen alle, die in Deutschland arbeiten wollen, mit den Behörden kämpfen.

Es ist ratsam folgende Seiten zu besuchen:
Aufenhaltstitel - Freizügigkeit
Arbeitsagentur - Aufenhaltsgesetz

 

Münster - An-, Ab- und Ummeldung
Die häufigste Weise in der lettische Staatsbürger in Deutschland zur Zeit arbeiten können ist es, ein Gewerbe anzumelden. Das kann im Gewerbeamt der entsprechenden Stadt gemacht werden. Es ist auch nicht teuer – ungefähr € 20. Hier ein ausführliches Beispiel für Münster:
Münster - An-, Ab- und Ummeldung

VOAVA
Dann kann man mit seinem Gewerbe Dienstleistungen anbieten (z. B. arbeiten Frauen meist als Putzfrauen, Männer im Bauwesen), für die geleisteten Dienstleistungen müssen Rechnungen gemacht werden und man muss das Finanzamt informieren, aber die Person kann nicht ein Lohnbeschäftigter sein. Leider gibt es auch einen Haken mit dem Gewerbe, man bekommt keine Krankenversicherung, aber sie ist obligatorisch, deshalb muss sie privat abgewickelt werden und das ist meistens recht teuer. Ansonsten könnte man sich in Lettland erkundigen, ob es möglich ist sich dort zu versichern (EHIC - Die Europäische Krankenversicherungskarte), aber in Deutschland zu arbeiten..
VOAVA

BMWI - Handwerksordnung
BMWI - ausländische Freiberufler

Wenn man die Rechnung für den Kunden schreibt, sollte man beachten, wann und wie viel man Steuern bezahlen muss. Bis € 7668 im Jahr muss man nicht die Einkommensteuer bezahlen, bis ca. € 17 000 im Jahr muss man nicht die Umsatzsteuer bezahlen. Um überhaupt ein Gewerbe gründen zu dürfen, muss man eine Anschrift haben. Wenn man eine Anschrift hat, dann kann man nach einiger Zeit vom Ausländeramt eine Anfrage kommen, dass man Mittel aufweist, von denen man lebt.
Und nicht in allen Branchen darf man einen Gewerbe gründen, z. B., wenn man als Elektriker in Deutschland arbeiten möchte, dann reicht eine lettische Ausbildung nicht aus. Auf der folgenden Seite kann man nachsehen in welchen Branchen Ausländer ein Gewerbe ohne zusätzliche Genehmigungen gründen können.
BMWI - Handwerksordnung
BMWI - ausländische Freiberufler

Hier ungefähr die Reihenfolge, wie man handeln sollte, wenn man ein Gewerbe gründet und schon einen Wohnsitz hat:
1) Man muss sich im Einwohnermeldeamt anmelden,
2) Dann muss man zum Gewerbeamt gehen, wo man ein Formular ausfüllen muss, um ein Gewerbe zu gründen, es kostet ungefähr € 20,
3) Damit man eine Aufenthaltserlaubnis/Freizügigkeitsbescheinigung bekommt, muss man beim Amt für Ausländerahngelegenheiten die Unterlagen der Gewerbegründung vorlegen,
4) Dann muss man zum Finanzamt gehen, wo eine Steuernummer für ein selbstständiges Gewerbe erteilt wird, ohne die Steuernummer kann man keine Rechnungen ausschreiben. Einmal im Viertel oder im Jahr (?) muss man seine Einkommen aufweisen.
Besonders am Anfang der Tätigkeit sollte man einen Steuerberater haben, der beim Ausfüllen der Berichte behilflich ist.

 

Studium in Münster
Seit einiger Zeit muss man auch in Deutschland für das Studium bezahlen, die Beiträge sind verschieden von Hochschule zu Hochschule, z. B. an der Westfälischen Wilhelms - Universität (WWU) muss man zurzeit € 325 pro Semester bezahlen, dazu muss man noch € 190 für das Semesterticket bezahlen, mit dem man in einem bestimmten Region mit den Zügen und Bussen kostenlos fahren kann. An der Fachhochschule ist der Semesterbeitrag € 500 pro Semester, zuzüglich kommen noch die kosten für das Semesterticket.
Ausführlicher unter:
Studium in Münster

Auf der Seite anabin.de kann man überprüfen, wie lettische Abschlüsse den deutschen Abschlüssen entsprechen.

Wenn sie in Deutschland schon studieren, ist es erlaubt begrenzt zu arbeiten d. h. 90 volle Tage oder 180 halbe Tage im Jahr. Dann arbeiten die Studenten meist in den so genannten 400 Euro Jobs, wo sie 400 Euro im Monat verdienen und ca. 10 Stunden pro Woche arbeiten. Im Prinzip gibt es keine Eingrenzungen, wie viel man verdient, aber mit einer begrenzten Zeit ist es schwierig eine gut bezahlte Arbeit zu finden. Man arbeitet meist an den freien Tagen, wenn man keine Vorlesungen hat, es ist auch möglich einen Vollzeitjob für einen Monat zu finden.
Studieninfos für Ausländer

 

§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
Wenn man 5 Jahre in Deutschland offiziell gewohnt hat (auch als Student), kann man sich erkundigen, ob man einen Daueraufenthalt EU bekommt, weil man dann eine Arbeitserlaubnis beantragen und auch bekommen kann, insbesondere, wenn man einen Arbeitgeber hat. Da die Freizügigkeit erst seit Mai 2004 eingeführt ist, wird es für die meisten lettischen Staatsbürger schwierig sein die 5 offiziellen Jahre nachzuweisen.
§ 9a Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

 
 

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